Wenn Büroräume neu ausgestattet oder renoviert werden, sollte man von Anfang an daran denken, die Büroeinrichtung barrierefrei zu gestalten. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Bedürfnisse der potentiellen Angestellten verschieden sein können, abhängig von ihrer jeweiligen Behinderung. Doch auch für nichtbehinderte Mitarbeiter bringt eine barrierefreie Büroeinrichtung wesentliche Vorteile, denn sie kombiniert Barrierefreiheit mit Ergonomie. Im Folgenden soll näher betrachtet werden, welche Vorkehrungen man für die Mitarbeiter mit verschiedenen Handicaps treffen kann und sollte.
Gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer
Um Menschen mit Bewegungseinschränkungen gut zu integrieren, muss man darauf achten, dass es keine unüberwindbaren Hindernisse, wie Treppen, Schwellen und Stufen gibt. Deshalb ist ein Gebäude barrierefrei, wenn man sich schwellenlos darin bewegen kann und die Türen und Durchgänge ausreichend breit sind, damit man mit dem Rollstuhl durchkommt (mindestens 90 Zentimeter). Auch bei den verwendeten Bodenbelägen sollte man darauf achten, dass sie gut befahrbar sind. Ebenso müssen Flucht- und Rettungswege den Anforderungen von Rollstuhlfahrern genügen. Dadurch ist auch Mitarbeitern mit akuten Verletzungen, die z.B. vorübergehend an Krücken laufen müssen, geholfen. Falls es doch Stufen oder Schwellen gibt, sollten diese sehr gut und kontrastreich gekennzeichnet sein, damit sie auch von Menschen mit einer Sehbehinderung wahrgenommen werden können und nicht zur Stolpergefahr werden.
Sehbehinderte und blinde Mitarbeiter
Für Menschen mit Sehbehinderung ist es von großer Bedeutung, dass sie sich im Gebäude gut orientieren können. Dabei helfen ihnen Orientierungstafeln, die am Eingang des Gebäudes angebracht sind, auf denen sie sich anhand kontrastreich gestalteter oder taktil erfassbarer Grundrisse einen Überblick verschaffen können. Im Fahrstuhl sollte unbedingt mit akustischen Signalen gearbeitet werden und die Knöpfe sowie die einzelnen Türen der Büros mit Brailleschrift ausgestattet werden.
Schwerhörige und gehörlose Angestellte
Während sehbehinderte Menschen auf akustische Reize angewiesen sind, sind es bei sehbehinderten oder schwerhörigen visuelle. Ausreichende Beschilderung ist deshalb unverzichtbar. Zudem sollte man aber auch auf die Raumakustik achten, denn da viele Schwerhörige Hörgeräte verwenden, sind sie besonders empfindlich gegen Störgeräusche und lange Nachhallzeiten. Man sollte sich also vom Raumakustiker darüberbreiten lassen, wie man einen Raum akustisch am besten ausstattet.