So beantragt man bei der Versicherung einen ergonomischen Schreibtisch

Von lecosys

Möchten Sie wissen, wie man genau einen Antrag stellen kann? Nachfolgend finden Sie darüber ein paar wichtige Informationen!

Wer einen Antrag stellen kann

Wenn man einen höhenverstellbaren, ergonomischen Schreibtisch sowie einen der entsprechend orthopädischen Büromöbel Bürostühle beantragen will, dann ist es entscheidend, dass man eine medizinische Indikation hat, welche diese nötig macht. Degenerative Krankheiten an den Bandschreiben, Thrombosen in den Beckenvenen oder ebenso auf dem Gebiet der Beinveneninsuffizienz werden hier lediglich als Beispiele aufgeführt. Umfassende Listen über Krankheiten findet man online wie etwa bei der Interessengemeinschaft von Rückenschullehrern oder an weiteren unterschiedlichen Stellen.

Was notwendig ist, damit der Antrag eingereicht werden kann

Nicht nur die medizinische Notwendigkeit für einen Arbeitsplatz, der ergonomisch ausgestattet ist, sondern ebenso eine ärztliche Begründung hierüber ist auszuhändigen, welche attestiert, dass man einen Sitz-Steh-Schreibtisch oder einen der geeigneten Büromöbel Bürostühle benötigt, damit man der beruflichen Tätigkeit noch nachgehen kann. Zudem ist es hilfreich, wenn vom Arzt belegt wird, dass der künftige Bürostuhl eine Sitzfläche enthält, die nach sämtlichen Seiten bewegbar ist.

Wohin man den Antrag richtet

Im Normalfall stellt man den Antrag an den Versicherer, das bedeutet an die Landes- oder Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Nach dem entsprechenden Wege- oder Arbeitsunfall ist es wichtig, bei der Berufsgenossenschaft den Antrag einzureichen. Selbst die Krankenkasse, Hauptfürsorgestelle, Agentur für Arbeit oder Knappschaftsversicherung können diesbezüglich angeschrieben werden. Ersteres dann, wenn man im Rahmen von Rückenschmerzen Präventionsleistungen beziehen kann. Grundsätzlich wird jedoch hierauf hingewiesen, dass es immer Einzelfallentscheidungen sind, ob eine teilweise oder vollständige Erstattung erfolgt. Allerdings sollte man wissen, dass vor der Anschaffung des Bürostühls beziehungsweise des Schreibtisches der Antrag zu erfolgen hat, da sonst kein Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht. Wie bei zahlreichen weiteren Zuwendungen auch, kann man ungeachtet des wirtschaftlichen Aspekts, welchen eine Anschaffung für den Versicherer häufig in Relation zu den Folge-Heilbehandlungen bedeutet, keineswegs immer von einer Bewilligung ausgehen. Daher wird folgende Herangehensweise empfohlen: Man sollte freundlich, jedoch hartnäckig vorgehen und am Ball bleiben – so wird die eigene Gesundheit es einem danken!