Wie wichtig sind ergonomische Arbeitsplätze und gibt es Zuschüsse dafür?
Damit die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewährleistet ist, kann der Arbeitgeber laut Betriebssicherheitsverordnung geeignete Hilfsmittel und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. In diesem Artikel kann der Arbeitgeber sehen, ob und wie er Hilfsmittel wie Büromöbel, Bürostühle ergonomisch beantragen kann. Natürlich müssen die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Wer bekommt Zuschüsse für Büromöbel, Bürostühle?
Wer in seinem Büro nicht korrekt arbeiten kann, ohne Schmerzen zu erleiden, bekommt auch die Zuschüsse. Dafür sind aber weitere Voraussetzungen wichtig. Es spielt eine große Rolle, ob das Leiden kurzfristig vorhanden ist oder über einen längeren Zeitraum. Wer einen Mitarbeiter beschäftigt, der in absehbarer Zeit eine Verschlimmerung seines Zustandes erleiden wird, der sollte ebenfalls Zuschüsse für Büromöbel, Bürostühle beantragen. Eine große Rolle spielen für die Bewilligung aber psychologische und ärztliche Gutachten.
Was genau wird bezuschusst?
Meistens betrifft diese Zuschüsse Mobiliar, das ergonomisch ist. Durch diese neuen Möbel muss sich aber der Gesundheitszustand des Mitarbeiters bessern. Wer einen positiven Bescheid für seinen Mitarbeiter bekommt, sollte wissen, dass dann das Eigentumsrecht beim Arbeitnehmer liegt. Dieser kann frei entscheiden, ob er die Möbel bei einem Jobwechsel mit nimmt.
Wo gibt es den Antrag?
Bei Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften kann dieser Antrag angefordert werden. Ebenso gibt es den Antrag bei der Agentur für Arbeit und bei den Landeswohlfahrtsverbänden.
Wie ist die Vorgehensweise?
Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber über die gesundheitliche Lage aufzuklären. Meistens ist der Arbeitgeber dann auch bereit, die Kosten selbst zu tragen, damit der Mitarbeiter besser arbeiten kann.
Was ist wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist?
Leider gibt es auch das noch immer. Arbeitgebern ist gar nicht klar, dass ein Mitarbeiter, der seiner Arbeit nicht nachgehen kann und sich krank schreiben lässt, täglich 250 Euro kostet und das ohne etwas getan zu haben. Wer nun zusammen rechnet, welche Summe sich im Verlaufe einer Krankheit ergibt, wird lieber für einen ergonomischen Arbeitsplatz sorgen.
Was, wenn der Arbeitgeber nicht weiter hilft?
In diesem Fall kann beim zuständigen Kostenträger der Antrag in Eigenverantwortung gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Einkauf erfolgt.
Für den Antrag nötige Dokumente
1. Der Antrag selbst G100.
2. Die Anlage G130.
3. Ein ärztliches Attest, das die Krankheit bescheinigt mit einer Empfehlung für ergonomische Büromöbel.
4. Ein Kostenvoranschlag.
Das Absenden des Antrages bedarf noch einmal der genauen Überprüfung. Fehlt auch nur eine Unterschrift auf den Dokumenten, so werden diese zurück gesandt und nicht bearbeitet. Man hat zudem die Option sich an Beratungsstellen zu wenden.