Welche Büromaterialien kann man von der Steuer absetzen?

Von lecosys

Für Selbstständige und Unternehmer ist die Anschaffung der Büroeinrichtung für das Office und die Materialien für das Büro ein Kostenfaktor, der nicht zu unterschätzen ist. Auf die Selbstständigen kommen besonders hohe Kosten bei der ersten Büroeinrichtung zu. Damit die Kosten dann niedriger gehalten werden, sollten die Anschaffungen am besten mit der Steuer verrechnet werden. Sind Materialien für die eigene Tätigkeit notwendig, lassen diese sich auch von der Steuer absetzen.

Was ist für die Steuer zu beachten?

Handelt es sich um die Erleichterungen für Steuern, sollt einiges beachtet werden. Die Steuer-Entlastung ist gerade für Unternehmer am Anfang wichtig, damit die Kosten nicht zu hoch sind, um überhaupt mit der Tätigkeit zu beginnen. Viele Freiberufler, Studenten und Unternehmer verzichten darauf, dass Büromaterial und Arbeitsmittel von der Steuer abzusetzen. Es handelt sich dabei um einen Fehler, denn wird das Büro mit Materialien gefüllt, wird es meist teuer. Leider gibt es noch immer den Irrglauben, dass bei der steuerlichen Absetzung der Aufwand höher ist als der Nutzen. Viele Büromaterialien und Arbeitsmittel können jedoch zumindest teilweise abgesetzt werden. Es beginnt mit der Fachliteratur, welche direkt mit der Tätigkeit zu tun hat, und kann mit dem PKW enden, welcher für die Arbeit verwendet wird.

Wichtige Informationen zur Steuer

Nicht nur Existenzgründer, Freiberufler oder Unternehmer haben die Möglichkeit. Auch Studenten oder Auszubildende können viele Arbeitsmittel von der Steuer absetzen und bei der teuren Anschaffung kann gespart werden. Jeder sollte sich etwas mit den Eigenarten beschäftigen, welche mit der steuerlichen Absetzbarkeit zusammen hängen. Zu unterscheiden sind beispielsweise Dinge, welche direkt absetzbar sind und die Anschaffungen, die über die feste Zeit abgeschrieben werden. Auch wenn alles am Anfang komplex erscheint, funktioniert die Einarbeitung relativ leicht. Geht es um die Absetzung von Ausstattung und Arbeitsmaterial, sind Finanzamt und Gesetzgeber relativ kulant. Vieles kann abgesetzt werden, was für den dauerhaften und täglichen Betrieb notwendig ist. Beispiele sind Tischlampe, Schreibtischstuhl, Schreibtisch und ähnliche Büroeinrichtung. Hinzu kommen auch Besprechungsmöbel, Teppiche oder Aktenschränke.