Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es für das Home Office?

Von lecosys

Hören Menschen das Wort Steuern, dann entsteht auf der Stirn oft ein Schweißtropfen. Bei der Steuererklärung gibt es zwar den Kampf mit den Anträgen und Papieren, doch dafür wird auch gehofft, dass es jede Menge Geld wieder zurück gibt. Jeder sollte sich überlegen, was steuerlich absetzbar ist und was nicht. Während Kostüme und Anzüge für das Büro weniger abgesetzt werden können, sind Geschäftsessen generell möglich. Bezüglich Arbeit und Büro gibt es einige Unklarheiten und oft wird die Frage gestellt, was mit der Büroeinrichtung zu Hause ist.

Kann das Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden?

Viele Menschen haben ein Home Office, was natürlich einige Vorteile bringt. Es gibt keine nervigen Kollegen, keine Staus und auch keine weiten Wege. Für Besprechungen muss heute dank Sykpe, E-Mail und Co. auch keiner mehr im gleichen Raum sein. Jeder kann die Büroeinrichtung zu Hause nutzen und damit das Arbeitsleben genießen. Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers von der Steuer ist jedoch oft unklar. Im Vergleich zu früheren Zeiten ist das Absetzen nicht mehr so einfach und auch mit Einschränkungen verbunden. Garantiert abgesetzt werden kann das Arbeitszimmer immer dann, wenn es bei der ganzen beruflichen Tätigkeit der alleinige Mittelpunkt ist. Werden für einen Beruf typische Kernaufgaben dort erledigt, dann kann das Arbeitszimmer mit Büroeinrichtung abgesetzt werden. Arbeiten Programmierer von Zuhause aus am PC, dann kann das Arbeitszimmer meist steuerlich abgesetzt werden. Vollständig können dann die anteiligen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das Home Office kann weniger steuerlich abgesetzt werden, wenn Berater zu vielen Kunden unterwegs sind.

Welche Summe ist möglich?

Ist das Arbeitszimmer nicht der alleinige Mittelpunkt des Arbeitslebens, kann zumindest ein Teil der Kosten steuerlich abgesetzt werden. Pro Jahr können bis zu 1250 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Die ist jedoch nur der Fall, wenn kein Arbeitsplatz von Kunden zur Verfügung gestellt wird oder wenn es keinen angemieteten Arbeitsplatz außer Haus gibt. Die Summe kann dann nur einmal in Anspruch genommen werden und die Summe wird aufgeteilt, wenn mehrere Personen in dem Arbeitszimmer arbeiten. Das Zimmer muss ein geschlossener, abgetrennter Raum sein, wo für den privaten Gebrauch keine Möbel oder Gegenstände stehen. Selbstständige geben die Aufwendungen als Betriebsausgaben an und Arbeitnehmer als Werbungskosten. Absetzbar sind Arbeitsmittel wie Regal, Bürostuhl oder Schreibtisch.